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Opt-in ist Pflicht: Nutzt Ihr etwa vor 2009 gesammelte Kundendaten?

So plötzlich wie Weihnachten kommt, endet die Übergangsfrist der Bundesdatenschutz-Novelle am 31.8.2012. Opt-in für alle! Was hat es damit auf sich?

Neue Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz seit 2009: nur noch per Opt-in

Im Jahr 2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst. Seitdem gelten strengere Regelungen zum Umgang mit Kundendaten zu werblichen Zwecken: Kunden müssen einwilligen, dass ihre Daten für werbliche Zwecke, wie Mailings, verwendet werden dürfen – neudeutsch: Opt-in. Zudem müssen Unternehmen genau dokumentieren und nachweisen können, wie die Einwilligung zu Stande gekommen ist,  bspw. durch Unterschrift auf dem Kaufvertrag und damit Zustimmung zu den AGBs.

Übergangsfrist für vor 2009 gesammelte Daten

Nun hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 aber auch entschieden, dass eine sofortige Umsetzung dieser Regelungen für vor 2009 erhobene Kundendaten organisatorisch nicht machbar ist und hat daher eine drei-jährige Übergangsfrist eingerichtet.

Übergangsfrist endet am 31.8.2012

Diese Übergangsfrist läuft am 31.8.2012 ab. Bis dahin muss für alle Kundendaten – also auch die vor 2009 erhobenen – die Einwilligung des Kunden vorliegen. Oder die Daten müssen gelöscht werden.

Keine Regel ohne Ausnahme

Seit 2009 gilt also, dass Kunden explizit zustimmen müssen, wenn Sie Werbung erhalten wollen.

Aber wie so oft – natürlich gibt es auch Ausnahmen. Ich zitiere aus dem Beitrag Achtung: Ablauf der Übergangsfrist für Altdaten am 31. August 2012 des Verbandes Druck + Medien NRW:

Ausnahme 1: Bestandskunden

Bei einer bestehenden Kundenbeziehung ist das Direktmailing (= Werbung per Post) für eigene Angebote weiterhin auch ohne explizite Einwilligung erlaubt.

Sollen Bestandskunden allerdings per E-Mail angesprochen werden, gelten zusätzlich folgende Besonderheiten: Werbezusendung per E-Mail ist nur erlaubt soweit

  • das Unternehmen die E-Mail-Adresse des Kunden von diesem selbst im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat,
  • der Unternehmer die E-Mail-Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  • der Kunde einer Versendung von Werbenachrichten nicht widersprochen hat, und
  • der Kunde bei Erhebung der E-Mail-Adresse sowie in jeder Werbe-E-Mail ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er der Versendung von Werbenachrichten jederzeit widersprechen kann. Zu diesem Zweck muss der Unternehmer dem Kunden eine entsprechende Kontaktadresse benennen.

Ausnahme 2: Listendatenprivileg

Das sog. Listendatenprivileg erlaubte schon vor 2009 die werbliche Nutzung bestimmter Daten ohne Einwilligung, wenn Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie z.B. Telefonbüchern, stammen. Nach der BDSG-Novelle kann die Datenverarbeitung zum Adresshandel oder zu Werbezwecken zwar nach wie vor auch ohne Einwilligung zulässig sein, wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe umfassen.

Das heisst nun Arbeit für Euch, wenn Ihr es nicht schon gemacht habt.

Adressbestand durchforsten und prüfen, bei welchen Kunden die Einwilligung fehlt.

 

 

 

Christoph
Christophhttps://www.marktding.de/christoph-ludewig
betreibt Marktding.de. Ausserdem ist er B2B-Marketer und Stratege mit einer Vorliebe für Wachstumsstrategien und der Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungen und technischen Produkten. Sein besonderes Faible gilt der Entwicklung von produktbegleitenden Dienstleistungen. Mehr über Christoph hier im Blog.

2 Kommentare

    • Danke für den weiterführenden Link, sehr interessant.
      Ich denke, die meisten Unternehmen werden auch schon vor 2009 entsprechende Klauseln in ihren Kundenverträgen gehabt haben, so dass es gar nicht so dramatisch sein wird.
      Aber es erinnert ein wenig an den „Bitte keine Werbung“-Aufkleber, da gebe ich Dir recht. Bei den meisten funktionierts, einige werfen trotzdem ihren Papiermüll in meinen Briefkasten…aber beschwert habe ich mich auch noch nie.

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